EU regelt Streitschlichtung: Mehr Infopflichten für Online-Händler in 2017

Der Onlinehandel wächst stetig. Dass zunehmend Kundenkonflikte auch vor Online-Händlern nicht Halt machen, ist daher nachvollziehbar. Doch wie werden diese rechtlich geregelt und welche Pflichten ergeben sich daraus. Damit beschäftigt sich unter anderem auch eine EU-Verordnung. Online-Steitbeilegungen werden somit auf nationaler Ebene durch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. sowie vom EU-Portal zur Onlinestreitbelegung https://ec.europa.eu/consumers/odr geregelt.

Laut EU-Verordnung werden Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern aufgefordert, die Informationspflichten auf deren Website entsprechend anzupassen. Offengelegt werden muss unter anderem, ob Unternehmen an Schlichtungsverfahren teilnehmen und welche Schlichtungsstelle zuständig ist. Die Kennzeichnung erfolgt hierbei in den AGBs.

Zudem müssen Online-Händler nach der ODR-Verordnung den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform für Verbraucher zur Verfügung stellen. Nach dem Urteil des OLG München (29 U 2598/16) muss dieser außerdem anklickbar sein.

Doch dies sind nur einige von vielen Vorgaben. Wir empfehlen daher insbesondere allen Online-Händlern oder auch Privatpersonen, die regen Online-Handel betreiben, sich umfassend von einem Rechtsberater beraten zu lassen und die entsprechenden Vorgaben im Webauftritt zu integrieren.

Lesen Sie außerdem gerne Ausführliches zu diesem Thema auf:
http://www.evz.de/de/schlichtung-und-online-streitbeilegung/kontaktstelle-fuer-online-streitbeilegung/